Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ist vom Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Die Eckpunkte im Überblick:
· Der Steuerbonus beträgt maximal 20 Prozent von 6.000 Euro = 1200 Euro im Jahr bei Erhaltungs-, Modernisierungs oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers.
· Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
· Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung pro Haushalt.
· Voraussetzung ist, dass die Arbeitskosten und die anteilige Mehrwertsteuer auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
· Die Bezahlung muss unbar auf das Konto des Handwerksbetriebs erfolgen. Barquittungen werden nicht anerkannt.
· Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 01. Januar 2009 erbracht worden sein.
· Der Steuerbonus wird nachträglich mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet